Wir benutzen die umgekehrte Abrechnung (https://idee.billomat.com/ideas/BILL-I-199). Ein Kunde stellt uns nicht eine Rechnung sondern wir erstellen ihm direkt eine Gutschrift. Wenn wir bei der Gutschrift keinen Leistungszeitraum angeben, können wir aber die Vorsteuer nicht beim Finanzamt geltend machen.